Urheberrecht

Auch der Schutz des künstlerischen Schaffens und des geistigen Eigentums im Zeitalter der Digitalisierung hat sich in den letzten Jahren zu einem Schwerpunkt herauskristallisiert. Der Kulturrat hat deutsche und französische Experten aus unterschiedlichen Bereichen (Forum des droits sur l’internet, SACEM, Deutsche Nationalbibliothek, SWR) sowie Kunstschaffende selbst zu diesem Thema gehört und entsprechende Empfehlungen formuliert.

Ein besonderer Aspekt des Urheberrechts betrifft das Internet: Es werden immer mehr Inhalte von Anbietern online gestellt, welche die Rechte von Autoren, ob Schriftsteller, Künstler, Komponisten oder Regisseure, einfach ignorieren. Verschiedene Optionen wurden und werden in Europa diskutiert. Der Deutsch-Französische Kulturrat ist der Auffassung, dass weniger die Endverbraucher zur Kasse gebeten werden sollten, wie dies in manchen europäischen Ländern der Fall ist, als vielmehr die Anbieter selbst, die das Urheberrecht missachten. Statt Strafen im Nachhinein befürwortet der Deutsch-Französische Kulturrat die Einrichtung von legalen Plattformen, wie sie zurzeit die Buchbranche Schritt für Schritt einsetzt. Auch die Konzerne der Kulturindustrie, die das amerikanische System des Entertainments bevorzugen, bedrohen das Urheberrecht und so die Existenz der Autoren.

Der DFKR begrüßt es sehr, dass das Europäische Parlament der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt am 26. März 2019 zugestimmt hat. Nachdem auch die EU-Staaten am 15. April die Richtlinie abschließend bestätigt haben, stehen die Regierungen nun vor der Aufgabe, sie in nationales Recht umzusetzen. Dabei gehen Deutschland und Frankreich aktuell sehr unterschiedliche Wege. Während in Frankreich im Mai 2021 die EU-Richtlinie nahezu wortgetreu angenommen wurde, d.h. Kunst- und Kulturschaffende hier entweder eine Vergütung seitens der Internetplattformen erhalten, die sich an der Höhe der Umsätze bemisst, die mit ihren Werken erzielt wurden oder ihr geistiges Eigentum durch Upload-Filter gesperrt wird, beschreitet Deutschland einen Sonderweg. Dort wurde zur gleichen Zeit eine Gesetzesvorlage angenommen, die es digitalen Plattformen gestattet, 15 Sekunden Film, 15 Sekunden Tonspur, 160 Zeichen Text oder bis zu 125 Kilobyte für ein Foto oder eine Grafik haftungsfrei online zu stellen. Dabei liegt es auf Seiten der Kreativ- und Kulturschaffenden, selbst an die Anbieter heranzutreten und mit ihnen über Lizenzen zu verhandeln. Vergütungen werden zudem kollektiv über Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, wodurch die Position der individuellen Kunst- und Kulturschaffenden entscheidend geschwächt wird.

Der DFKR setzt sich weiterhin für eine einheitliche europäische Umsetzung der EU-Direktive zum Urheberrecht auf nationaler Ebene und für die Stärkung der Interessen der Kunst- und Kulturschaffenden ein.