Institutionelle und finanzielle Träger

Als Beratungs- und Koordinationsorgan ist der Deutsch-Französische Kulturrat (DFKR) auf  die Unterstützung des französischen und deutschen Außenministeriums, des französischen Kulturministeriums und der deutschen Kulturstaatsministerin, der Kultusministerkonferenz und des Bevollmächtigten für die deutsch-französischen kulturellen Angelegenheiten sowie auf Kooperationen mit vielen anderen Organisationen, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Initiativen angewiesen.

Um seine Aufträge erfolgreich zu erfüllen, ist das unmittelbare Gespräch mit der politischen Führungsebene in den beiden Außenministerien, im französischen Kulturministerium, mit der deutschen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Bevollmächtigten für die deutsch-französischen kulturellen Angelegenheiten wesentlich. Dies wurde im Gründungsnotenwechsel vom 22. Januar 1988 festgelegt. 

Auf französischer Seite unterstützen das Außenministerium und das  Ministerium für Kultur und Kommunikation das französische Generalsekretariat des Rates, das häufig seinen Standort (Paris, Fontevraud, Berlin, Chaumont sur Loire, Berlin) wechselte und seit 2015 im französischen Konsulat in Saarbrücken angesiedelt ist.

Das deutsche Generalsekretariat hat seinen Sitz seit seiner Gründung in Saarbrücken und wird anteilig vom Bund und den deutschen Bundesländern finanziert. Eine Verwaltungsvereinbarung über die Ausführung der im Notenwechsel vom 22. Januar 1988 formulierten Aufgaben sowie eine gemeinsame Finanzierung wurde am 23. Oktober 1989 von der Bundesrepublik Deutschland und dem Saarland unterschrieben. Die deutschen Bundesländer finanzieren das Sekretariat gemeinsam auf der Grundlage eines im Jahr 1949 in Deutschland eingeführten Aufteilungsschlüssels hinsichtlich des Länderanteils bei gemeinsamen Finanzierungen (Königsteiner Schlüssel). 









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