Die Produktion und die Verbreitung von kulturellen Gütern und Dienstleistungen sind zu einem zentralen Pfeiler der wirtschaftlichen Entwicklung geworden. Die sogenannte immaterielle Wirtschaft, die Wirtschaft des Wissens, wird künftig immer mehr für Reichtum und Beschäftigung sorgen. Damit Kulturschaffende davon profitieren können, muss der besondere Charakter von Kulturgütern berücksichtigt werden. Der DFKR plädiert daher grundsätzlich für eine exception culturelle, wie sie in Frankreich definiert wurde, die zwischen Gütern allgemeiner Art und Kulturgütern unterscheidet. Kunstwerke sollten nicht den Gesetzen uneingeschränkter Freizügigkeit, des Wettbewerbsrechts oder Preisdumpings unterliegen, da sie derart in ihrer Wertschöpfung bedroht werden – vor allem angesichts einer stetig wachsenden Digitalisierung von Kunst und Kultur.